Ausbildungen / Fortbildungen:

Arbeitsmedizinisches Personal

Das Ziel der Arbeitsmedizin besteht in der Erhaltung und Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter:innen.
Zur Erreichung dieses Ziels tragen nicht nur Arbeitsmediziner:innen bei, sondern auch das sogenannte arbeitsmedizinische Personal.

Arbeitsmedizinische Administrations-Assistent:innen (3A) leisten administrative Unterstützung bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Aufgaben von Arbeitsmediziner:innen.
Der Arbeitsmedizinische Fachdienst (AFa) unterstützt Arbeitsmediziner:innen darüber hinaus auch in operativer Hinsicht bei der Gefahrenevaluierung, der Gesundheitsüberwachung sowie der Entwicklung und Umsetzung von Präventivmaßnahmen.

Das von der Österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin publizierte Berufsbild listet - zusammengefasst - folgende Aufgaben der Arbeitsmedizinischen Administrations-Assistent:innen auf (-> hier geht es zum vollständigen Berufsbild 3A):

  • 3A unterstützen bei der Vermittlung der Bedeutung von Arbeitsmedizin, Arbeitnehmerschutz und Gesundheitsförderung, indem sie - nach Vorgabe - aktiv kommunizieren, und wirken bei der Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Ansprechpartner:innen mit.
  • 3A bereiten Arbeitsplatzbegehungen vor, unterstützen bei der Auswertung von Messungen und dokumentieren die Ergebnisse.
  • 3A koordinieren Termine für arbeitsmedizinische Untersuchungen, stellen die benötigten Untersuchungsinstrumente bereit, erledigen die erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Gerätschaften, dokumentieren die Untersuchungsergebnisse und leiten die ärztlich vidierten Befunde an die zuständigen Stellen weiter.
  • 3A erstellen unter Anleitung der Arbeitsmediziner:innen Präsentationen zur Argumentation von Präventivmaßnahmen und begleiten deren Umsetzung in administrativer Hinsicht.
  • 3A leisten Erste-Hilfe bzw. wirken bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb mit, dokumentieren Arbeitsunfälle und unterstützen bei statistischen Auswertungen.
  • 3A erheben Kontakte zu externen Anbieter:innen von Gesundheitsdienstleistungen und begleiten Projekte der betrieblichen Gesundheitsförderung in administrativer Hinsicht.
  • 3A wirken am Qualitäts-Management mit, führen Qualitätskontrollen in ihrem Zuständigkeitsbereich durch und überwachen die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen.
  • 3A unterstützen die Arbeitsmediziner:innen in sämtlichen administrativen Belangen in den Bereichen Eingabe und Wartung von Mitarbeiterdaten, Budgetierung, Bestell- und Rechnungswesen, Schriftverkehr, Recherchen und Berichtswesen.

Der Arbeitsmedizinische Fachdienst (AFa) erfüllt darüber hinaus auch folgende Aufgaben (-> vollständiges Berufsbild AFa):

Angehörige des Arbeitsmedizinischen Fachdiensts (AFa)

  • wirken bei der Erhebung arbeitsbedingter Risiken mit, indem sie Arbeitsvorgänge beobachten, mit den Mitarbeiter:innenn sprechen und Unterlagen und Informationen einholen,
  • wirken bei der Beurteilung der Einflussfaktoren durch Messung physikalischer Größen, durch Fragebogenerhebungen bzw. standardisierte Interviews oder sonstige Erhebungsinstrumente mit und geben Informationen nach Rücksprache mit dem Arbeitsmediziner / der Arbeitsmedizinerin weiter,
  • assistieren bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen bzw. führen einzelne Untersuchungsschritte im Rahmen ihrer fachlichen Kompetenzen und unter Kontrolle des Arbeitsmediziners / der Arbeitsmedizinerin selbständig durch und initiieren nötige Schritte zur weiteren Abklärung und Therapie,
  • wirken bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Präventivmaßnahmen mit, beraten und motivieren Arbeitnehmer:innen zur Befolgung von Schutzmaßnahmen und unterstützen bei der Kontrolle und Bewertung von Effektivität und Effizienz der Maßnahmen,
  • unterstützen Arbeitsmediziner:innen bei der Entwicklung und inhaltlichen Umsetzung von BGF-Projekten und kommunizieren die Bedeutung von Gesundheitsförderung.

Für Fragen können Sie sich direkt an Gerald Kamhuber wenden. +43 5 9393 20353 oder kamhuber(a)aamp.at