Footer-Nav:

AGB

I. Grundlagen

Die Öster­reichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention (in der Folge „Anbieterin“) verpflichtet sich, den Lehrgang/das Seminar entsprechend den Angaben auf ihrer Website (www.aamp.at)  bzw. - im Falle von Universitätslehrgängen in Kooperation mit der Medizinischen Universität Wien (MedUni Wien) - entsprechend dem geltenden Curriculum und den Durchführungsbestimmungen für Universitäts­lehrgänge und Postgraduale Programme der MedUni Wien durchzuführen.

Das Verhältnis der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers zur MedUni Wien wird durch das Universitätsgesetz in der gelten­den Fassung und die Durchführungsbestimmungen für Universitätslehrgänge und Postgraduale Programme der MedUni Wien geregelt.

Teilnehmende verpflichten sich, den Lehrgang/das Seminar gemäß den festgelegten Richtlinien zu absolvieren. Diese sind den Informationen auf der Website der Anbieterin (www.aamp.at) zu entnehmen. Im Beson­deren bezieht sich dies auf die Anwesenheitspflicht bei Anwesenheitsmodulen.

II. Datenschutz

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet u.a. zur Einholung des Einverständnisses zu unterschiedlichen, zur Durchführung des Lehrgangs/Seminars erforderlichen Datenverarbeitungs-Verfahren. Teilnehmende erklären sich daher ausdrücklich mit folgenden, zweckgebundenen Verfahren einverstanden[1]:

  • Erfassung, Verarbeitung und Speicherung der im Zuge der Anmeldung bekanntgegebenen Daten auf einem Server der AAMP zwecks Abwicklung des Lehrgangs/Seminars und Dokumentation der Absolvierung

  • Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Daten auf der Lernplattform des Anbieters zum Zweck des Selbststudiums

Teilnehmende verpflichten sich, keine ihnen im Rahmen des Lehrgangs/Seminars zugänglich gemachten unternehmensspezifischen und personenbezogenen Informationen an Dritte weiter­zugeben.

III. Urheberrechtlicher Schutz

Die Lehrinhalte sowie allen Teilnehmenden überlassene Lehr- bzw. Lernunterlagen (wie Skripten, elektronische Datenträger, Videos etc.) stellen das geistige Eigentum entweder der Anbieterin oder der Urheberin bzw. des Urhebers dar und stehen ausschließlich der persönlichen Nutzung der Teilnehmenden zur Verfügung. Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung der Lehr- bzw. Lernunter­lagen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrgangs-/Seminarleitung gestattet.

IV. Haftung

Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für Schadensfälle im Rahmen der Anwesenheitsmodule. Insbesondere die Teilnahme an Betriebspraktika erfolgt auf eigene Gefahr.

Weiters übernimmt die Anbieterin keine Haftung im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschä­digung von zum Lehrgang/Seminar mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegen­ständen.

V. Termine

Die Anbieterin behält sich das Recht vor, den Lehrgang/das Seminar bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder aus anderen wichtigen Gründen zu verschieben bzw. ganz abzusagen. Zu diesem Zeitpunkt bereits eingegangene Zahlungen werden rückerstattet. Darüber hinaus­gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Ebenso behält sich die Anbieterin das Recht vor, notwendige Änderungen der Inhalte und des zeitlichen Rahmens (auch kurzfristig) vorzunehmen. Soweit Lehrende ausfallen, wird sich die Anbieterin um Ersatz bemühen. Derartige Änderungen berechtigen weder zu einer Stornierung bzw. Vertragskündigung noch zu einer Minderung des Preises noch zu Schadenersatz­ansprüchen.

VI. Anmeldung

Durch Absenden der online-Anmel­dung gilt der gesamte Lehrgang/das Seminar als verbindlich und rechtsgültig gebucht und die Bedingun­gen der AGB als akzeptiert.

Die Anmeldung wird von der Anbieterin schriftlich bestätigt.

Teilnehmende verpflichten sich, unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung etwaige erforderliche Nachweise der Erfüllung der Zulassungsbedingungen umgehend zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere zur Inskription von Universitätslehrgängen notwendige Dokumente.

Die Anbieterin ist berechtigt, nach einem spezifischen Auswahlverfahren eine Auswahl zu treffen und Anmeldungen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn, ohne Angabe von Gründen und ohne, dass ein:e Anmelder:in Ansprüche daraus ableiten könnte, abzulehnen.

VII. Zahlung

Der Lehrgangs-/Seminarbeitrag ist grundsätzlich binnen 14 Tagen, gerechnet vom Datum der Rechnungslegung, zur Zahlung fällig. Der in Rechnung gestellte Lehrgangs-/Seminarbeitrag ist jedoch bis spätestens drei Wochen vor Beginn (bei späterer Anmeldung umgehend) auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung nachweislich zu entrichten. Die Lehrgangs-/Seminarbeiträge sind umsatzsteuerbefreit.

Der Beitrag für Lehrgänge, die sich über mehr als ein Semester erstrecken, wird in Teilzahlungen, deren Zahl der Anzahl der Semester der Mindestdauer entspricht, entrichtet. Die zweite Teilzahlung ist bzw. etwaige darauffolgende Teilzahlungen sind bis spätestens 31. August für das Wintersemester bzw. 28. Februar für das Sommersemester zur Einzahlung zu bringen. Die Ratenzahlung ist für Teilnehmende gegenüber einer Einmalzahlung des Gesamtbetrages mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Individuelle Zahlungsziele können in begründeten Fällen mit der Lehrgangsleitung vereinbart werden.

Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrveranstaltungen berechtigt nicht zur Ermäßigung des Lehrgangs-/ Seminarbeitrags. In begründeten Einzelfällen können durch die jeweilige Lehrgangs-/Seminarleitung gesonderte Regelungen getroffen werden. 

Ist es Teilnehmenden nicht möglich, an einzelnen Lehrgangsmodulen teilzunehmen oder einen Lehrgang innerhalb der vorgesehenen Studiendauer zu beenden, können versäumte Module im Rahmen parallel stattfindender oder darauffolgender Lehrgänge besucht werden, vorausgesetzt, dass der Lehrgang auch weiterhin angeboten wird und der Teilnehmer inskribiert bleibt. Bei Universitätslehrgängen sind ÖH-Beiträge (inkl. Versicherung) generell im Lehrgangsbeitrag für die im jeweiligen Curriculum vorgesehene reguläre Höchststudiendauer (= Dauer des Lehrgangs plus zwei "Toleranzsemester") inkludiert.

Vom Lehrgangs-/Seminarbeitrag sind die Kosten für die Zurverfügungstellung von Unterlagen im üblichen Umfang (z.B. Vortrags-/Arbeitsunterlagen) als Handouts sowie Selbstlernunterlagen (E-Learning) ausschließlich in elektro­nischem Format abgegolten.

Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie sonstige Auslagen der Teilnehmenden sind im Lehrgangs-/Seminarbeitrag nicht enthalten. Etwaige weitere Zusatzkosten für die Anschaffung von Arbeitsmitteln, die für den Unterricht un­bedingt erforderlich (z.B. Sicherheitsschuhe für Betriebsbegehungen) sind, sind von den Teilnehmenden zu tragen.

VIII. Storno

Die Anmeldung ist mit dem Absenden der Anmeldung verbindlich (siehe Punkt VI.).

Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen, wobei die Form des Einschreibens empfohlen wird. Für die Fristwahrung ist das Datum des Einlangens im Lehrgangs-/Seminarbüro maßgeblich. Bereits bezahlte Lehrgangs-/Seminarbeiträge werden nach Abzug der jeweiligen Stornogebühren rückerstattet.

Bei Stornierungen der Anmeldung oder Abbruch des Lehrgangs/Seminars fallen folgende Stornogebühren an:

  • ab Anmeldung bis vier Wochen vor Beginn: Bearbeitungspauschale in der Höhe von EUR 250,- bei Lehrgängen bzw. EUR 50,- bei Seminaren

  • ab vier Wochen vor Beginn (jedenfalls vor dem ersten Unterrichtstag): Bearbeitungspauschale zuzüglich 10% des gesamten Lehrgangs-/Seminarbeitrags

  • bei Abbruch eines Lehrgangs nach dessen Beginn: 50% des gesamten Lehrgangsbeitrags

  • bei Abbruch eines Lehrgangs nach dem 1. Semester eines mehrsemestrigen Lehrgangs oder Stornierung/Nichterscheinen am Seminartag bzw. ersten Tag eines einsemestrigen Lehrgangs: Lehrgangs-/Seminarbeitrag für den gesamten Lehrgang/das gesamte Seminar (100%)

Die Stornogebühren sind grundsätzlich binnen 14 Tagen, gerechnet vom Datum der Rechnungslegung, zur Zahlung fällig.

IX. Sonstiges

Diese AGB gelten für Lehrgänge (inkl. Universitätslehrgänge) und Seminare des Anbieters.

Mit der Anmeldung erklären sich Teilnehmende mit den in den AGB festgeschriebenen Bedin­gungen einverstanden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine gesetzliche Bestimmung ersetzt. Änderungen dieser Bedingungen – auch das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit – bedürfen der Schriftform.

Außer den in diesen AGB schriftlich niedergelegten Bestimmungen gelten für Universitätslehrgänge auch die Durchführungsbestimmungen für Universitätslehrgänge und Postgraduale Programme der MedUni Wien.

Die AGB unterliegen österreichischem Recht.

Bei Streitigkeiten aus oder über diese AGB ist das für Wien sachlich zustän­dige Gericht zuständig.
 

[1]    Wir weisen darauf hin, dass, dass die angeführten Punkte für eine Teilnahme verpflichtend sind. Sollte einer dieser zwei Punkte nicht akzeptiert werden, ist eine Teilnahme nicht möglich.
Hier finden Sie die ausführliche Datenschutzinformation.