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Verdacht auf Berufskrankheit - Update und rechtliche Aspekte

Ziel

Das Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz brachte 2024 den Einschluss vier neuer Berufskrankheiten (BK) und eine Umgestaltung der bisherigen BK-Liste. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit sind behandelnde Ärzte verpflichtet, diese binnen fünf Tagen zu melden. Eine unterlassene oder verspätete Meldung kann erhebliche finanzielle Folgen haben.

Unter Patienten findet sich vielfach die Meinung, jegliche beruflich verursachte Erkrankung sei eine Berufskrankheit, für die eine Entschädigung gebührt. Erfahrungsgemäß unterliegt auch die Ärzteschaft nicht selten diesem Irrglauben. Was sind also Berufskrankheiten?

Und weshalb ist es wichtig, darüber Bescheid zu wissen?

Zielgruppe

Arbeitsmediziner:innen, Organisationsmediziner:innen, Ärzte/Ärztinnen in Ausbildung, 

Termin

21. Jänner 2026 (09:00 - 12:30) 
4 DFP-Punkte

Veranstaltungsort

AAMP, Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention
Clemens-Holzmeister-Straße 6, 4. OG
1110 Wien 

Preis

Der Preis beträgt € 160,- (für Absolvent:innen der AAMP € 140,-).

Kontakt

Gerald Kamhuber
E-Mail: kamhuber(at)aamp.at
Tel.: +43 664 8800 3852