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Pensionspaket 2026

Eine der zentralen Aufgaben der Arbeitsmediziner:innen besteht darin, Arbeitnehmer:innen in Bezug auf ihre Gesundheit und ihre berufliche Zukunft ganzheitlich zu beraten. In diesem Kontext gewinnen die Pensionserneuerungen in Österreich zunehmend an Relevanz. Sie verändern nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Übergang in den Ruhestand, sondern auch die individuellen Entscheidungsspielräume, die eine proaktive und zukunftsorientierte arbeitsmedizinischen Beratung erfordern.

Aus diesem Grund haben wir für Sie die wichtigsten Neuerungen im Pensionsrecht zusammengefasst, die wir aus arbeitsmedizinischer Sicht als besonders relevant sehen.

Die Teilpension
Anstatt die Korridorpension in Anspruch zu nehmen und die Erwerbstätigkeit vollständig zu beenden, kann eine reduzierte Arbeitszeit oft die bessere Lösung sein. Ab Jänner 2026 wird die Teilpension es Personen ermöglichen, die bereits Anspruch auf eine vorzeitige oder reguläre Alterspension haben, mit reduzierter Arbeitszeit (mindestens 25 % und höchstens 75 % der bisherigen Arbeitszeit) einen Teil der Pension zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten.

Aus medizinischer Sicht können die Vorteile enorm sein: Reduzierter Stress, verbesserte Work-Life-Balance und die Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte. Für Arbeitsmediziner:innen ist es hierbei essenziell, die medizinische Machbarkeit einer Teilzeitarbeit zu bewerten und der jeweiligen Person in ihrer/seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Wichtig zu beachten ist:

  • die Entscheidung für eine Teilpension kann nicht rückgängig gemacht werden (selbst wenn die Voraussetzungen dafür nachträglich erfüllt werden) und den Weg zu anderen Pensionsmodellen dauerhaft versperren. Dies gilt insbesondere für: Schwerarbeitspension, Langzeitversichertenpension (die sogenannte "Hacklerregelung") und die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Der Grund dafür liegt in der Natur der Teilpension: Mit dem Antritt dieser Pension wird ein Teil des Pensionskontos "geschlossen" und als Pensionsgeld ausbezahlt.
  • Eine schriftliche Arbeitgebervereinbarung ist notwendig, in der die Dauer und das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion klar dokumentiert ist.
  • Ein Antrag auf Teilpension ist während einer Wiedereingliederungsteilzeit nicht zulässig. D.h. man muss zuerst die Wiedereingliederung vollständig abschließen, bevor ein Antrag auf Teilpension gestellt werden kann.
  • Antragstellung: Die PV empfiehlt, den Antrag ca. 3 Monate vor dem Stichtag zu stellen. Es gibt aktuell noch kein eigenes Formular, weshalb vorerst ein formloses Schreiben genügt, mit Stichtag und Nachweis der Reduktion der Arbeitszeit.

Dr. Sally Bitterl, AAMP, September 2025

Quelle: Pensionsversicherungsanstalt (Juni 2025). Broschüre Teilpension. https://www.pv.at/web/pension/pensionsarten/teilpension
[Zugriff: 16.09.2025]

 

Ohne Berufsanamnese wäre die Diagnose falsch gewesen

Aluminiumexposition ist seit den 1930er-Jahren als mögliche Ursache für verschiedene Lungenerkrankungen bekannt. Neben der klassischen „Shaver’s disease“ (eine durch Aluminiumstaub ausgelöste Lungenfibrose) können auch granulomatöse Erkrankungen, Sarkoidose-ähnliche Krankheitsbilder oder alveoläre Proteinosen auftreten. Besonders betroffen sind Beschäftigte in Industrien mit direktem Kontakt zu feinem Aluminiumpulver, wie Luftfahrt, Automobil- oder Metallverarbeitung.

Caton, Pescatore und Criner (2025) berichten in ihrem Fallbericht von einer 53-jährigen Frau, die über 15 Jahre in der Pulvermetallindustrie arbeitete und starker Aluminiumstaubbelastung ausgesetzt war. Nach zunächst unauffälligen Routineuntersuchungen wurden zufällig Lungenveränderungen entdeckt. Die Biopsien zeigten granulomatöse Entzündungen; infektiöse Ursachen und Malignität konnten ausgeschlossen werden. Zunächst wurde eine Sarkoidose angenommen und mit Kortison behandelt – die Symptome verschlechterten sich jedoch unter dieser Therapie. Aufgrund der beruflichen Vorgeschichte und der Stabilisierung nach Beendigung der Aluminiumexposition wurde schließlich die Diagnose Aluminiumpneumokoniose gestellt.

Die Erkrankung ist schwer zu diagnostizieren, da sie sich radiologisch und klinisch kaum von anderen granulomatösen Lungenerkrankungen unterscheidet. Typische Hinweise sind jedoch die Kombination aus Exposition, Nachweis einer granulomatösen Entzündung und das Ausbleiben weiterer Progression nach Expositionsstopp. Eine kausale Therapie existiert nicht – im Vordergrund steht daher die Vermeidung weiterer Aluminiumkontakte sowie eine regelmäßige lungenfachärztliche Kontrolle mit Lungenfunktionstests und Bildgebung.

Für österreichische Arbeitsmediziner:innen und Personen im arbeitsmedizinischen Fachdienst ergibt sich daraus besondere Relevanz:

  • Aluminium- und Metallverarbeitung sind in Österreich bedeutende Industriezweige (z. B. Automobilzulieferung, Leichtmetallfertigung).
  • Arbeitsmediziner:innen müssen bei unklaren granulomatösen Lungenerkrankungen gezielt nach beruflichen Expositionen fragen, da Aluminiumstaub in der Differenzialdiagnose bislang leicht übersehen werden kann.
  • Beim Verdacht auf eine Berufskrankheit gilt eine gesetzliche Meldepflicht. Wird eine Aluminiumpneumokoniose anerkannt, stehen Patient:innen Leistungen der AUVA zu – darunter spezielle Reha-Maßnahmen, berufliche Wiedereingliederung oder finanzielle Unterstützung.

Damit zeigt dieser Fall exemplarisch, was unser AAMP-Präsident schon seit Jahren predigt: Eine gründliche Berufsanamnese ist entscheidend, um seltene, aber beruflich bedingte Lungenerkrankungen wie die Aluminiumpneumokoniose zu erkennen. Gerade angesichts steigender Nachfrage nach Aluminium – etwa durch Elektromobilität – sollte das Bewusstsein für solche Krankheitsbilder in Österreichs Arbeitsmedizin und Pneumologie geschärft werden.

Dr. Sally Bitterl, AAMP, September 2025

Quelle: Caton, T., Pescatore, J., & Criner, G. (2025). The importance of asking a thorough social history; a case report of aluminum pneumoconiosis. BMC Pulmonary Medicine, 25(1), 200.

 

Meilenstein für die Arbeitsmedizin: JKU Linz richtet Professur ein

Wir begrüßen es sehr, dass die Johannes Kepler Universität die Einrichtung einer Tenure-Track-Professur für Arbeitsmedizin erfolgreich vorangetrieben hat. Seit zwei Wochen ist die Ausschreibung offiziell – ein wichtiger Meilenstein für Forschung, Lehre und die Zukunft der Arbeitsmedizin in Österreich. Wir gratulieren allen Mitwirkenden herzlich zu dieser herausragenden Leistung. Für ein stellvertretendes Statement haben wir Karl Hochgatterer, Präsident der AAMP (Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention) und der ÖGA (Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin), zu diesem wegweisenden Schritt befragt.

Was bedeutet diese neue Professur für die österreichische Arbeitsmedizin?

"Ich freue mich außerordentlich, dass die Johannes Kepler Universität nun eine Tenure-Track-Professur für Arbeitsmedizin ausschreibt – dies ist ein bedeutender Schritt für die Forschung und Lehre in diesem wichtigen Fachgebiet! Die Professur wird in eine neu entstehende klinische Abteilung für Arbeitsmedizin eingebettet, die durch eine(n) weitere(n) Fachärztin bzw. Facharzt sowie eine Ausbildungsstelle für angehende Fachärzt:innen ergänzt wird. Damit eröffnet die Universität nicht nur herausragenden Wissenschaftler:innen neue Möglichkeiten, sondern setzt auch ein starkes Zeichen für die Zukunft der Arbeitsmedizin."

Welche Erwartungen haben Sie als Präsident der beiden Organisationen an die/den zukünftige:n  Professor:in für Arbeitsmedizin?

"Das Team unter der Leitung der neuen Professur wird fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse entwickeln, die direkt in der Praxis zur Verbesserung der Arbeitsmedizin für Beschäftigte und Unternehmen beitragen. Wir freuen uns besonders auf die aktive Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Gremien, die dort zu einem spürbaren Qualitätssprung führen wird. Darüber hinaus eröffnen sich durch die Gestaltung von Tagungen und die Mitwirkung in der Ausbildung vielfältige Chancen, die Zukunft der Arbeitsmedizin mit weitreichenden Impulsen nachhaltig zu gestalten."

Was ist aus Ihrer Sicht das Verlockende an dieser Stelle?

"Die Möglichkeit, wissenschaftliche Arbeitsmedizin im führenden Industriebundesland Österreichs zu betreiben, macht diese Professur besonders attraktiv. Dank der Stiftungskonstruktion besteht von Beginn an ein enger Kontakt zu großen Betrieben und den Sozialpartnern – potenzielle Partner für Forschungsprojekte sind somit bereits eingebunden. Der Betrieb einer arbeitsmedizinischen Ambulanz ermöglicht zudem die gezielte Abklärung arbeitsbedingter Gesundheitsbeschwerden, während die Erstellung von Gutachten in BK-Verfahren einen weiteren wichtigen Tätigkeitsbereich darstellt. Im Rahmen der Ausbildung von Jungärzt:innen zu Fachärzt:innen wird außerdem der direkte Kontakt zu Unternehmen gepflegt, um eine praxisnahe Qualifizierung sicherzustellen. Diese einzigartige Vielfalt an arbeitsmedizinischen Aufgaben macht die Professur in Österreich zu einem herausragenden und einmaligen Angebot."

Ausschreibunghttps://www.jku.at/die-jku/arbeiten-an-der-jku/stellenausschreibungen/tenure-track-stellen/arbeitsmedizin/
Bewerbungsfrist: 17. September 2025

Adrian Hörtl MSc, AAMP, August 2025

 

 

Die neue Hitzeschutzverordnung soll am 1. Jänner 2026 in Kraft treten

Ein guter Zeitpunkt, bereits jetzt gemeinsam passende Maßnahmen zur Umsetzung vorzubereiten.

Kernstück der Verordnung ist ein betrieblicher Hitzeschutzplan, der laut Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter anderem Folgendes enthalten muss:

  • Gefahrenbeurteilung und darauf basierende Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlung
  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen wie Kühlung von Maschinen, Schattenspender oder angepasste Arbeitszeiten
  • Maßnahmen speziell für besonders gefährdete Arbeitnehmer:innen
  • Notfallpläne und Verantwortlichkeiten

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Krankabinen und selbstfahrende Arbeitsmittel künftig verpflichtend mit einer Kühlung oder Klimatisierung ausgestattet sein müssen.

"Hitzefrei" im klassischen Sinne ist in der Verordnung nicht vorgesehen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Prävention nicht nur die Gesundheit schützt, sondern auch der Wirtschaft hilft. Ekrankungen und Arbeitsunfälle lassen sich durch die richtigen Maßnahmen deutlich verringern.

Dr. Sally Bitterl, AAMP, August 2025

Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (2025). Schutz vor Hitze ist Arbeitnehmer:innenschutz. https://www.sozialministerium.gv.at/Services/Aktuelles/Archiv-2025/hitzeschutzverordnung.html  [Zugriff: 20.08.2025]

 

Kostenwirksamkeit von Grippeschutzimpfungen am Arbeitsplatz

Pro investiertem Euro werden Einsparungen für das Unternehmen von 4,35 € erwartet

Jährlich sind erhebliche Teile der Bevölkerung von Influenza und grippeähnlichen Infekten betroffen – mit teils gravierenden Auswirkungen auf Unternehmen: bis zu 75 % der Arbeitnehmenden können im Verlauf einer Saison ausfallen. Besonders ungeimpfte Erwachsene verursachen hohe Fehlzeiten und Produktivitätsverluste. Vor diesem Hintergrund gewinnen betriebliche Impfprogramme zunehmend an Bedeutung. Eine fundierte und praxisnahe Entscheidungsgrundlage aus Unternehmersicht findet man hierzu in einem aktuellen Artikel (August Ausgabe) der Fachzeitschrift Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin (ASU). In diesem Artikel beschreiben Zöllner und Schwander (2025) ein aktualisiertes, gesundheitsökonomisches Modell, welches die wirtschaftliche Wirksamkeit von Grippeschutzimpfungen am Arbeitsplatz in Deutschland während der Grippesaison 2024/2025 darlegt.

Ziel der Studie war es, mittels eines aktualisierten gesundheitsökonomischen Modells zu ermitteln, welchen Nutzen Unternehmen durch die Einführung von Grippeimpfungen erzielen können. Das Modell basiert auf aktuellen epidemiologischen Daten, realistischen Kostenannahmen und simuliert verschiedene Unternehmensgrößen, Impfquoten und Arbeitskosten. Im Mittelpunkt steht ausschließlich die betriebliche Perspektive – private oder medizinische Vorteile bleiben unberücksichtigt.

Im Basisfall (500 Mitarbeitende, 20 % Impfquote) konnte das Impfprogramm jährlich 5,9 Grippeerkrankungen und fast 30 Produktivtage einsparen. Daraus resultieren Nettoeinsparungen von rund 9000 € – bei einer Kapitalrendite von 335 %. Szenarioanalysen zeigen: Größere Belegschaften, höhere Löhne und steigende Impfquoten führen zu noch höheren Einsparungen.

Ein deutschlandweites Szenario illustriert die gesamtwirtschaftliche Relevanz: Bei einer Impfquote von 30 % könnten jährlich über 770.000 Erkrankungen verhindert und mehr als 3,8 Millionen Produktivtage eingespart werden – mit einem potenziellen Einsparvolumen von über einer Milliarde Euro.

Die Ergebnisse machen deutlich: Grippeschutzimpfungen am Arbeitsplatz sind nicht nur gesundheitlich sinnvoll, sondern auch ökonomisch hoch attraktiv. Unternehmen profitieren durch reduzierte Fehlzeiten, geringere Ersatzkosten und gesteigerte Produktivität – bei gleichzeitig minimalem finanziellem Einsatz. Angesichts dieser Erkenntnisse lohnt es sich, betriebliche Impfprogramme als Teil einer nachhaltigen Gesundheitsstrategie stärker in den Fokus zu rücken. Wer tiefer in Zahlen, Szenarien und Methodik einsteigen möchte, findet den frei zugänglichen Artikel auf der Website der ASU-Zeitschrift => Zum Artikel.

Dr. Sally Bitterl, AAMP, August 2025

 

 

Wissenswertes zu HPV

Was ist HPV?

  • HPV steht für Humane Papillomviren – eine Gruppe von über 200 Virustypen.
  • Einige HPV-Typen (v. a. Typ 16 und 18) sind hochrisikotypen, die Gebärmutterhalskrebs und andere Krebsarten (z. B. im Mund-Rachen-Raum, After oder Penis) verursachen können.
  • Andere Typen (z. B. 6 und 11) verursachen Genitalwarzen, die zwar nicht gefährlich, aber unangenehm sind.

Was bewirkt die HPV-Impfung?

  • Die Impfung schützt vor den häufigsten krebserregenden HPV-Typen.
  • Sie kann bis zu 90 % der Fälle von Gebärmutterhalskrebs verhindern.
  • Auch andere HPV-bedingte Krebsarten und Genitalwarzen werden deutlich reduziert.

Für wen ist sie gedacht?

  • Empfohlen für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren – idealerweise vor dem ersten sexuellen Kontakt, da die Impfung am wirksamsten ist, wenn noch keine HPV-Infektion besteht.
  • In Österreich ist die Impfung kostenlos für Kinder und Jugendliche von 9 bis 15 Jahren.
  • Auch eine Nachholimpfung bis 30 Jahre ist sinnvoll und möglich.

Wie wird geimpft?

  • Zwei Impfungen im Abstand von mindestens 6 Monaten reichen bei Kindern unter 15 Jahren.
  • Ab dem 15. Lebensjahr sind drei Impfungen notwendig.

Warum ist sie wichtig?

  • HPV ist sehr verbreitet – fast jeder sexuell aktive Mensch infiziert sich irgendwann.
  • Die Impfung ist eine sichere und effektive Präventionsmaßnahme gegen Krebs.
  • Länder mit hoher Impfquote (z. B. Australien, Schweden) sehen bereits dramatische Rückgänge bei HPV-bedingten Erkrankungen.

Österreich hat ein international anerkanntes HPV-Impfprogramm entwickelt, doch die Durchimpfungsrate liegt deutlich unter dem WHO-Ziel von 90 % bei Mädchen unter 15 Jahren. Besonders bei 9- bis 11-Jährigen muss die Impfquote steigen, da die Wirksamkeit hier am höchsten ist. Zusätzlich fehlt in Österreich die flächendeckende HPV-Testung ab 30 Jahren, obwohl sie international Standard ist. Schweden zeigt mit der Strategie „bis 30 impfen, ab 30 testen“, wie die Elimination von Gebärmutterhalskrebs gelingen kann. Auch Österreich muss diese Maßnahmen umsetzen, um das WHO-Ziel zu erreichen.

Lesen Sie mehr darüber

(Univ.-Prof. Dr. Elmar Joura Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Leiter der Ambulanz für Cervix- und Vulvapathologie an der Medizinischen Universität Wien).

Quelle: Katharina Börries, HÖRHAN Strategy Consultants; AT-NON-03051 | Juni 2025

 

 

Psychosoziale Risken - Prävention - Strategien

Im Rahmen des von EU-OSHA beauftragten Projektes „STRATEGIES AND LEGISLATION ON PSYCHOSOCIAL RISKS IN SIX EUROPEAN COUNTRIES“ (Psychosoziale Risken -Prävention - Strategien und Gesetzgebung in 6 ausgewählten europäischen Ländern“) werden die nationalen Ansätze zur Prävention arbeitsbedingter psychosozialer Risiken untersucht. Österreich war an diesem Projekt beteiligt, ebenso Belgien, Kroatien, Dänemark, Estland und Spanien. Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Erfassung legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen, sowie auf Erfolgsfaktoren und Herausforderungen in Bezug auf die nationalen und sektoralen Ansätze zur Verbesserung der PSR-Prävention.  Das Projekt unterstützt das laufende EU-OSHA-Forschungsprojekt (2022-2025) zu psychosozialen Risiken und psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz und wird zur Gestaltung der bevorstehenden EU-OSHA-Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ (2026-2028) beitragen. 

In Österreich gilt das ASchG 1995 unisono als Meilenstein in der rechtlichen Absicherung des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmer:innen, weil es die Verantwortung von Arbeitgeber:innen regelt Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer umfassend zu schützen und alle Risiken, welche Gesundheit gefährden könnten, zu erheben, zu beurteilen und Maßnahmen zur Verhinderung von Risiken an der Quelle durchzuführen (Grundsätze der Gefahrenverhütung, „STOP – Prinzip“). Die Novellierung 2013 hat bei der Evaluierung psychischer Belastung wesentliche Fortschritte in der Umsetzung gebracht (psychische Gesundheit wird explizit angesprochen). Auf der Grundlage des österreichischen Arbeitsschutzreformgesetzes 2002 können zudem Arbeitspsycholog:innen Teil der von Arbeitgeber:innen zu leistenden Einsatzzeiten für den Arbeitsschutz sein.  Zum Einsatz von Arbeitspsycholog:innen gibt es heute jedoch weiterreichende Vorschläge. Die Vernetzung wesentlicher Stakeholder im Rahmen der Österreichischen Arbeitnehmer:innenschutzstrategie zeigt, dass akkordierte Strategien und Maßnahmen zum Erfolg beitragen. Auch ist die Sozialpartnerschaft in Österreich im Arbeitnehmer:innenschutz verankert - von der Entwicklung auf strategischer Ebene bis zur Umsetzung seitens Betriebsräte - und war hilfreich das Thema psychosoziale Gesundheit, die Erkennung von neuen Risken (Digitalisierung, Telearbeit, Plattformarbeit…) und deren Prävention weiterzuentwickeln. Details zur Entwicklung, den Hemmschwellen, Erfolgsfaktoren und Herausforderungen für die Zukunft könnten Sie der vollständigen Studie entnehmen:

https://osha.europa.eu/sites/default/files/documents/austria-psychosocial-risk-prevention-strategies-legislation_EN.pdf

Dr. Irene Kloimüller, Tutorin der AAMP, Juni 2025

 

 

EMF am Arbeitsplatz: Was Sie wissen sollten

Seit fast zehn Jahren gibt es gesetzliche Vorgaben zur Evaluierung elektromagnetischer Felder (EMF) an Arbeitsplätzen – kurz VEMF. Für viele Arbeitsplätze reicht eine einfache Abschätzung auf Basis der eingesetzten Geräte. Doch es gibt auch Situationen, die genauer betrachtet werden müssen.

Spannende Einblicke dazu gab Dipl.-Ing. Gernot Schmid, PhD, beim 26. Wiener Forum Arbeitsmedizin der ÖGA am 8. und 9. Mai. In seinem Vortrag zeigte er anhand praktischer Beispiele, wo VEMF besonders relevant ist – etwa bei:

  • Elektroschweißen (Lichtbogen, Widerstandsschweißen)
  • Induktionserwärmung (z. B. in der Metallverarbeitung oder Gastronomie)
  • Magnetfeldtherapie (Achtung: Besondere Vorsicht bei handgeführten Applikatoren für das betreuende Personal!)
  • Elektronischer Artikelsicherung (EAS) – insbesondere bei Etiketten-Deaktivatoren im Kassenbereich, ein oft unterschätzter Risikofaktor

Ein Problem: Manche Gerätehersteller zeigen sich wenig kooperativ. Umso wichtiger ist es, dass Betreiberbetriebe Unterstützung durch Arbeitsmediziner, Berufsverbände oder die AUVA erhalten.

Interesse am Thema?
Im Herbst findet eine EMF-Seminarreihe der Seibersdorf Akademie statt:
Termin: 21.–23. Oktober 2025
Infos & Anmeldung: academy@seibersdorf-laboratories.at

Dr. Sally Bitterl, AAMP, Mai 2025

 

 

Evidenzbasierte Strategien für wirkungsvolle Veränderungen

Mehr als nur Information

Verhaltensänderungen – besonders wenn es um Gesundheit geht – sind oft schwieriger als gedacht. Dabei geht es nicht nur um das Vermitteln von Informationen, sondern vor allem darum, die Mitarbeitenden wirklich zu motivieren, diese in ihren Alltag zu integrieren. Widerstände sind dabei ganz normal, sei es durch mangelndes Interesse, fehlendes Problembewusstsein oder auch durch Ausreden wie „Ich habe einfach keine Zeit“.

Eine bewährte Strategie, die hier hilft, ist die „Haltung des Nicht-Wissenden“. Das bedeutet, dass wir als Berater:innen nicht als Expert:innen auftreten, die den Mitarbeitenden vorschreiben, was sie tun sollen. Vielmehr stellen wir offene Fragen und öffnen einen Raum, in dem die Mitarbeitenden selbst nach Lösungen suchen können. So wird ihre Eigenverantwortung gestärkt, und sie fühlen sich eher dazu befähigt, etwas zu verändern.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, Widerstand nicht einfach zu bekämpfen, sondern ihn zu akzeptieren und anzunehmen. Anstatt zu argumentieren, warum etwas gut für die Mitarbeitenden ist, hören wir ihnen zu, nehmen ihre Bedenken ernst und gehen gemeinsam auf Lösungen zu. So entsteht ein respektvoller Dialog, der nicht in Konflikten endet, sondern zu einer Zusammenarbeit führt.

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt das gut: In der Hautschutzschulung wird viel erklärt, doch trotzdem wenden Mitarbeitende die Produkte oft nicht richtig oder gar nicht an. Statt sie dafür zu kritisieren, könnte eine evidenzbasierte Strategie darin bestehen, zu fragen, warum das so ist. Vielleicht gibt es Hindernisse im Arbeitsalltag, die wir gemeinsam ansprechen und lösen können – ganz ohne die Mitarbeitenden zu bevormunden.

Der Kern dieser Ansätze ist, dass wir die Selbstwirksamkeit der Mitarbeitenden stärken. Wenn sie merken, dass sie selbst in der Lage sind, Veränderungen umzusetzen, führt das nicht nur zu kurzfristigen Erfolgen, sondern auch zu nachhaltigeren Verhaltensänderungen, die sie langfristig beibehalten können.

In ihrem Vortrag im Rahmen des 26. Wiener Forum Arbeitsmedizin zeigt Mag. Rhonda Staunder-Turin, wie evidenzbasierte Strategien dabei helfen, solche Veränderungen erfolgreich zu fördern. Mit praktischen Ansätzen und Beispielen aus der Praxis lernen Sie, wie Sie arbeitsmedizinische Beratungsgespräche mit einer wertschätzenden, nicht-wissenden Haltung führen können – ganz ohne zu argumentieren.

Dr. Sally Bitterl, AAMP, April 2025